FACHANWALT Armin Bendlin27. Sept. 20181 Min. LesezeitVermieter schuldet Mängelbeseitigung auch bei vom Mieter nicht genutzter oder überlassener WohnungFür das Bestehen der Pflicht des Vermieters die Wohnung gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zum vertrMängel und Schäden in der Mietwohnunginderungsquote vom Gericht feststellen lassen.(BGH 22.8.2018, VIII ZR 99/17)
Für das Bestehen der Pflicht des Vermieters die Wohnung gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zum vertrMängel und Schäden in der Mietwohnunginderungsquote vom Gericht feststellen lassen.(BGH 22.8.2018, VIII ZR 99/17)
Comments