DER FACHANWALT AM MARKT
Armin Bendlin
ERBRECHT
Unser Leben ist endlich: "Der Tod ist gewiss, die Stunde ungewiss." (mors certa, hora incerta ; Matthias Claudius, deutscher Dichter 1740 - 1815).
Dennoch sorgen noch die wenigsten auf ihren Tod und damit für ihre engsten Angehörigen vor. Die Familie - Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Lebensgefährten - des Verstorbenen sieht sich dann nicht nur mit dem persönlichen Verlust konfrontiert sondern bleibt unter Umständen auch nicht ausreichend versorgt zurück.
Stirbt nämlich eine Person, tritt mit dem Erbfall regelmäßig die im Burgerlichen Gesetzbuch (1922 - 2385 BGB) geregelte gesetzliche Erbfolge ein. Dadurch erben nicht immer diejenigen, die Ihnen besonders nahesteh-
en. Dabei kann mit einem Testament oder einem Erbvertrag als sog. letztwillige Verfugung von Todes wegen jeder festlegen, wie und an wen sein Vermögen nach seinem Tod weitergeht. Mit einem Testament bzw. einem Erbvertrag können insbesondere ein Streit in der Erbengemeinschaft über die Erbauseinandersetzung und ein Prozess um den Pflichtteilsanspruch verhindert werden.
Ihren Erben können Sie aber auch schon zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens
zukommen lassen. Dies erfolgt im Rahmen der vorweggenommenen
Erbfolge dann regelmäßig durch einen Übergabevertrag oder eine
Familiengesellschaft.
Insbesondere ist eine rechtzeitige
Nachfolgeregelung zu Lebzeiten
bei der Übergabe von Unterne-
hmen oder sonstigem betrieblich-
em Vermögen für eine reibungslo-
se Generationennachfolge wichtig.
Zunehmend wichtig wird auch die Weitergabe von Vermögen durch die
Gründung einer Stiftung. Bereits zu Lebzeiten kann man Teile seines
Vermögens für gemeinnützige Zwecke stiften oder zugunset der Ange-
hörigen eine Familienstiftung gründen. Die Gründung einer Stiftung ist
aber auch durch ein Testament oder einen Erbvertrag auf den Tod mög-
lich.
Da die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten rechtlich und steuerlich schwierig sind aber existentielle Auswirkungen haben können, sollte jeder die Planung seines Erbes dem Fachmann anvertrauen. Als Fachanwalt für Erbrecht habe ich mein Wissen und meine Erfahrung aus der Praxis für Sie zusammengefasst. Erste drängende Fragen, ob die von Ihnen gewünschte Nachfolgeplanung auch tatsächlich umgesetzt werden kann, können hierdurch vielleicht beantwortet werden. Auf diesen Seiten stelle ich folgende Themengebiete vor:
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Der Pflichtteilsanspruch
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Die vorweggenommene Erbfolge