DER FACHANWALT AM MARKT
Armin Bendlin
Trennung und Scheidung
Als langjähriger Fachanwalt für Familienrecht möchte ich Ihnen auf dieser und den nächsten Seiten Informationen über die Folgen von Trennung und Scheidung wie z.B. zum Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich geben.
Trennung und Scheidung bedeuten regelmäßig eine Umwälzung der eigenen Lebenssituation. Neben dem Scheitern der Beziehung und der persönlichen Betroffenheit sieht man sich regelmäßig einer völlig neuen Situation ausgesetzt:
Sind minderjährige Kinder vorhanden, ist die elterliche Verantwortung im Rahmen des Sorge- und Umgangsrechts neu zu klären und der Aufenthalt der Kinder bei einem Elternteil zu regeln.
Wirtschaftlich mach man sich meist Sorgen wegen des eigenen Unterhalts und des Unterhalts für die Kinder sowie wegen der Zukunft des eigenen und gemeinsamen Familienvermögens.
Auch stellt sich die Frage nach der Absicherung im Alter, wenn mit der Scheidung im Rahmen des sog. Versorgungsausgleichs die Renten geteilt werden. Das Familienrecht versucht dies zu lösen. Dabei regelt es nicht nur die Folgen von Trennung und Scheidung.
Tatsächlich befasst sich das Familienrecht zunächst mit der Eingehung einer Ehe bzw. einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und nicht mit deren Scheidung bzw. Aufhebung. Auch die im Gesetz geregelten Folgen der Eheschließung wie das eheliche Güterrecht, der Beitrag zum Familienunterhalt unter Ehe- bzw. Lebenspartnern und die Leistung von Kindesunterhalt an gemeinsame Kinder betreffen zunächst „intakte“ Ehen und die wechselseitigen Rechte und Pflichten innerhalt der Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das ist auch logisch:
Die Ehe ist nach wie vor das – auch vom Staat bevorzugte - „Standardmodell“ der Familie. Für die meisten Menschen hat Familie – egal in welcher Form - nach wie vor eine zentrale Bedeutung. Die Mehrheit der Bevölkerung geht davon aus, dass man eine Familie benötigt um glücklich zu sein.
Aber selbstverständlich regelt das Familienrecht auch die Folgen des Scheiterns einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Es gibt Rechte und Pflichten und Ansprüche bei Trennung und Scheidung bzw. Aufhebung, aber auch dort vor, wo es um den Kindesunterhalt nicht ehelich geborener Kinder und das Sorgerecht für diese geht.
Die im Familienrecht gesetzlich geregelten Folgen der Trennung und Scheidung sind
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der Ehegattenunterhalt und Unterhalt für ein alleinerziehendes Elternteil
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der Kindesunterhalt
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das Sorgerecht für minderjährige Kinder
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das Umgangsrecht bzw. Besuchsrecht zwischen Kindern und Eltern
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die Nutzung der bisherigen Ehewohnung der Familie
Daneben geht es allgemein bei Trennung und Scheidung aber auch um andere wesentliche Fragen wie z.B.
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die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens (z.B. der Immobilie)
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die Tragung der aus der Ehezeit stammenden Schulden
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die Wahl der Lohnsteuerklassen und Veranlagung bei der Einkommensteuer.
Weniger gesetzlich geregelt als vielmehr durch die Rechtsprechung ausdifferenziert ist die Lösung der Folgen einer Trennung von nichtehelichen Lebensgefährten und das Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Auch dort geht es oft um Kindesunterhalt, das Sorgerecht und das Umgangsrecht bezüglich gemeinsamer Kinder, aber auch um die Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenswerte.
Meine Erläuterungen können Ihnen vielleicht in Ihrer aktuellen Trennungssituation einen ersten Überblick geben und drängende Frage beantworten. Meine Kenntnisse und Praxiserfahrung habe ich hierbei eingebracht.
Leider ist das Familienrecht für den Laien unübersichtlich und kompliziert. Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen sind abstrakt und allgemein gehalten. Das Eigentliche und Wesentliche ergibt sich erst aus vielzähligen gerichtlichen Entscheidungen. Insbesondere bei einer streitigen Trennung oder Scheidung ist aus meiner Sicht eine frühzeitige Beratung für die Betroffenen deshalb notwendig und ist man häufig auf die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht angewiesen. Dieser kennt und erkennt in Ihrem Fall Ihre Ansprüche oder Verteidigungsmöglichkeiten und weiß, ob, wie und wie schnell reagiert werden muss, damit Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
In streitigen Trennungen berate und vertrete ich als Ihr Anwalt Ihre Interessen außergerichtlich wie gerichtlich und vertrete Sie als ihr Scheidungsanwalt ebenso im Scheidungsverfahren.
Die Vertretung durch den Fachanwalt für Familienrecht lässt beide Eheleute oder Lebenspartner auch „auf Augenhöhe“ verhandeln. Die eröffnet oft die Möglichkeit eine außergerichtliche und einvernehmliche Lösung zu erreichen. Die Folgen der Trennung und Scheidung lassen sich so in einer sog. Trennungs- und Scheidungs-folgenvereinbarung zusammenfassend regeln. So lässt sich ein manchmal langjähriger und kostenintensiver „Rosenkrieg“ vermeiden und gelangt man schneller zur Scheidung. Hat man die Folgen der Trennung und Scheidung auch wirtschaftlich gut und sicher gelöst, bedeutet aus meiner Erfahrung eine Scheidung auch einen von jedem zu schaffenden Neuanfang.
Ein besonderer Augenmerk meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht und auch Erbrecht liegt aber auch auf der vorsorgenden Beratung für (künftige) Eheleute, Lebenspartner und nichteheliche Lebensgefährten.
Hier unterstütze ich Sie bei der gegenseitigen Vorsorgeregelung z.B. durch eine General- und Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung wie aber auch die testamentarischen Absicherung. Ebenso berate Sie zu Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen und gestalte den passenden Vertrag für Ihre Lebensgemeinschaft.
Dies schafft Sicherheit für das gemeinsame Leben und eine gegenseitige Absicherung wie aber auch klare Regeln für den Fall eines möglichen künftigen Scheiterns.
Sollten Sie eine persönliche Beratung wünschen oder mich mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen, dürfen Sie sich gerne über das Kontaktformular, per Email oder telefonisch an mich wenden.
Viele Tipps, Informationen und Hilfsmittel rund um die Themen Trennung und Scheidung finden Sie auch auf Scheidung.org.
Die wichtigsten Kategorien dort auf einen Blick:
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Scheidungskosten nebst einem Scheidungskostenrechner
-
Kinder (Sorgerecht, Umgangsrecht)
Den Link finden Sie hier: