DER FACHANWALT AM MARKT
Armin Bendlin
Mietrecht
Wohnen stellt ein Grundbedürfnis dar. Das Mietrecht betrifft somit weit über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland: Über 35% leben zur Miete. Ihnen stehen als Vertragspartner die Vermieter gegenüber. Das rechtliche Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter wird durch den Mietvertrag begründet und geregelt und ergänzt durch die gesetzlichen Regelungen im BGB. Der Mietvertrag enthält als Formularmietvertrag oft standardisierte Klauseln, sog. allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB), wie z.B. zu den Schönheitsreparaturen und Nebenkosten.
Konfliktpunkt im Wohnraummietrecht ist dabei das Eigentum des Vermieters an den Wohnräumen und das Besitzrecht des Mieters an diesen. Aus diesem Spannungsfeld erwachsen rechtliche und oft emotionale Konflikte. Die wesentlichen Begriffe aus dem Mietrecht und Streitpunkte wie z.B.
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Inhalte
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Schönheitsreparaturen
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Kleinreparaturen
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Nebenkostenabrechnung
sollen hier verständlich erläutert werden.
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Wohnungseigentumsrecht