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neue Düsseldorfer Tabelle 2026

Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2026
Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2026

Die sog. "Düsseldorfer Tabelle" wurde zum 1.1.2026 aktualisiert. Erneut wurden die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder hochgesetzt und auch Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert.

Es bleibt bei 15 Einkommensgruppen. Dabei gilt der den in den bisherigen Tabellen zugrundeliegenden Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten weiter. Zu- und Abschläge bei mehr oder weniger Unterhaltsverpflichtungen sollen künftig angemessen vorgenommen werden.

Die erste Einkommensgruppe endet weiterhin bei 2.100 €, die 15. Einkommensgruppe bei 11.200 €.

Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder (1. - 3. Altersstufe) ist moderat und beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs nach der Mindestunterhaltsverordnung Danach beträgt der Mindestunterhalt gem. § 1612a BGB ab dem 1.1.2024:

  • für Kinder der 1. Altersstufe (0-5 Jahre) 486 € (Anhebung: 4 €),

  • für Kinder der 2. Altersstufe (6-11 Jahre) 558 € (Anhebung: 4 €),

  • für Kinder der 3. Altersstufe (12-17 Jahre) 653 € (Anhebung: 4 €).


Die Bedarfssätze der folgenden Einkommensgruppen werden ebenso angehoben und aufgerundet.


Der Unterhalt volljähriger Kinder wird 2026 ebenso leicht erhöht. Die Steigerungsraten in den Einkommensgruppen sind entsprechend.

Der Bedarfssatz eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt weiterhin mtl. 990 €.


Auf den Bedarf des Kindes ist gem. § 1612b BGB weiterhin das Kindergeld anzurechnen

  • bei minderjährigen Kindern zur Hälfte

  • bei volljährigen Kindern in vollem Umfang.


Hierzu gibt es auch die "Zahlbetragstabelle" im Anhang zur Düsseldorfer Tabelle. Dabei ist berücksichtigt, dass das Kindergeld im Jahr 2025 nun einheitlich je Kind 259 € betragen wird. Die Tabelle ist insoweit bereits angepasst.


Die sog. Selbstbehalte - die den Unterhaltsschuldnern für ihren Eigenbedarf zu belassenden Beträge - wurden nicht weiter erhöht.

Der notwendige Selbstbehalt bzw. Eigenbedarf beträgt weiterhin für den nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldner 1.200 € und für den erwerbstätigen Unterhaltsschuldner 1.450 €. Dieser gilt gegenüber Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und sogenannter privilegierter volljähriger Kinder (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden).

Die im notwendigen Selbstbehalt enthaltenen Kosten der Unterkunft (Warmmiete) betragen unverändert 520 €.

Der angemessene Selbstbehalt gegenüber sonstigen Ansprüchen auf Kindesunterhalt (nicht privilegierte Volljährige) bleibt bei 1.750 €. Die darin enthaltenen Wohnkosten (Warmmiete) bleiben mit 650 € ebenso unverändert.

Der Eigenbedarf gegenüber Ansprüchen des Ehegatten beläuft sich für den nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldner auf 1.475 €, bei Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen auf 1.600 €.

Hierin sind Wohnkosten (Warmmiete) von 580 € enthalten.

Der Mindestbedarf des Ehegatten beträgt für den nicht erwerbstätigen Unterhaltsberechtigten 1.200 €, bei Erwerbstätigkeit 1.450 €.  


Neu ist der angemessene Selbstbehalt beim Elternunterhalt. Dieser liegt künftig bei mindestens 2.650 Euro. Für mit dem Kind zusammenlebende Ehepartner ist ein Mindestbetrag von 2.120 Euro angesetzt. Zu beachten ist dabei auch der Beschluss des BGH vom vom 23.10.2024, Az. XII ZB 6/24, wonach dem Unterhaltspflichtigen gegenüber ihren Eltern zusätzlich etwa 70% des den Mindestselbstbehalt übersteigenden Einkommens zu belassen sei.


Link zur Tabelle:

 
 
 

4 Kommentare


Jason Quang
Jason Quang
26. Juni

Ich muss sagen, das ist wirklich ein hervorragend recherchierter Beitrag zur neuen Düsseldorfer Tabelle. Man merkt, dass Sie sich da richtig reingekniet haben, und das verdient meinen vollen Respekt. Ich bin da ganz Ihrer Meinung, dass bei diesem Thema noch mehr drinsteckt, als auf den ersten Blick vielleicht ersichtlich ist. Ihre Ausführungen haben mir definitiv neue Denkanstöße gegeben. Besonders interessant finde ich Ihre Überlegung, ob sich diese Dynamik, die Sie für die Düsseldorfer Tabelle beschreiben, auch auf andere Bereiche übertragen lässt, in denen "neue Düsseldorfer" eine Rolle spielen. Das ist eine spannende Frage, die ich so noch gar nicht bedacht hatte. Ich teile Ihre Ansicht voll und ganz, dass wir hier noch tiefer graben sollten. Es gibt definitiv noch Potenzial,…


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Mitchel
Mitchel
22. Juni

Ein wirklich großartiger Beitrag über die neue Düsseldorfer Tabelle! Man merkt sofort, wie viel Arbeit und Recherche darin steckt, das muss ich wirklich loben. Es ist so wertvoll, wenn man fundierte Informationen zu solchen wichtigen Themen bekommt. Deine Ausführungen haben bei mir auf jeden Fall viele Gedanken angestoßen. Gerade der Punkt, wie sich die neuen Richtlinien auf die verschiedenen Familiensituationen auswirken könnten, wirft spannende Fragen auf. Ich bin da ganz deiner Meinung, wenn du die neuen Düsseldorfer Regelungen ansprichst. Wenn ich darüber nachdenke, triffst du damit absolut den Nagel auf den Kopf. Es ist faszinierend, wie sich solche Tabellen entwickeln und welche Implikationen das für die Praxis hat. Ich freue mich schon auf weitere Beiträge von dir zu diesem Thema,…


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Vielen Dank für diesen wirklich aufschlussreichen Beitrag! Er hat mich sofort an eigene Erfahrungen erinnert, besonders im Hinblick auf die Dynamik, die mit der neuen Düsseldorfer Tabelle einhergeht. Ich finde es bemerkenswert, wie Sie die verschiedenen Aspekte beleuchten, denn es ist ja nicht nur eine reine Zahlenkolonne, sondern spiegelt ja auch gesellschaftliche Entwicklungen wider. Ihre Einschätzung zu den Änderungen finde ich absolut treffend; es ist gut, dass Sie darauf so klar eingehen. Ich frage mich allerdings, was Ihrer Meinung nach der größte Stolperstein bei der Anwendung der neuen Düsseldorfer Tabelle sein könnte. Oft liegt die Tücke ja im Detail, und gerade bei solch wichtigen Regelungen ist ein solider Einstieg, wie Sie ihn hier bieten, Gold wert. Aber wie Sie schon…


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Vuong
Vuong
17. Juni

Hallo liebes Blog-Team, vielen Dank für diesen wirklich aufschlussreichen Beitrag zur neuen Düsseldorfer Tabelle 2026. Ich muss sagen, das ist wirklich ein Thema, das sich lohnt, genauer unter die Lupe zu nehmen. Euer Beitrag liefert hier wirklich Qualitätsinhalt, das merkt man sofort. Als ich eure Ausführungen zu den Änderungen gelesen habe, musste ich sofort an meine eigene Situation denken. Ganz ehrlich, bei mir war es mit der bisherigen Tabelle fast ähnlich kompliziert, und ich fragte mich schon, wie das wohl für Leute aussieht, die neu in der Materie sind. Funktioniert das denn auch noch für absolute Anfänger, oder wird es dadurch eher unübersichtlich? Das wäre eine Frage, die mich sehr interessieren würde, vielleicht könnt ihr das ja in einem zukünftigen…


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