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Pflicht zur Aufzucht von Hundewelpen in Quarantäne?

Müssen Welpen in ihren ersten Lebenswochen bzw. bis zum Bestehen eines vollständigen Impfschutzes in Quarantäne gehalten werden müssenum jegliches Infektionsrisiko zu verhindern und ein gesundes Tier verkaufen zu können? Ist es für den Züchter erforderlich den Welpen den Kontakt zu ihrer Umgebung, zu anderen Tieren und zu Menschen solange zu versagen.


Der Sachverhalt:

Der vom Kläger erworbene Hundewelpe wurde wenige Tage nach dem Kauf mit der Diagnose Parvovirose in eine Tierklinik überwiesen. Dort wurde er rund drei Wochen stationär behandelt. Hierdurch entstanden Behandlungskosten i.H.v. rd. 6.500 € brutto, die der Kläger von der Beklagten, aus deren Zucht der Welpe stammt, u.a. erstattet verlangt.

Der Kläger ist der Auffassung, der Welpe sei bereits bei der Übergabe an ihn infiziert gewesen. Dies müsse sich die Beklagte haftungsbegründend vorhalten lassen. Die Parteien haben insbesondere darüber gestritten, ob die Beklagte vorwerfbar pflichtwidrig handelte, als sie bei der Auslieferung eines der Welpen die Wurfgeschwister mitgenommen und auf einem fremden Grundstück laufen gelassen hatte.

Das LG wies die Klage ab. Die Berufung des Klägers hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Die Entscheidung ist rechtskräftig.


Die Entscheidung:

Die Beklagte hat bei der Aufzucht der Welpen die ihr obliegende Sorgfalt beachtet.

Maßgebend bei der Beurteilung des Falles ist, dass die Beklagte mit den Welpen alle vorgeschriebenen Tierarzttermine wahrgenommen und sich, dem Rat ihres Tierarztes folgend, an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) gehalten hat. Der Welpe wurde daher auf Veranlassung der Beklagten auch gegen Parvovirose geimpft.

Soweit die Beklagte bei der Auslieferung eines der Welpen die Wurfgeschwister auf einem fremden Grundstück laufen lassen hat, ist ihr im konkreten Fall auch insoweit nichts vorzuwerfen. Es gab für die Beklagte keine Anhaltspunkte dafür, dass dort eine Ansteckungsgefahr bestand. Allein der Umstand, dass zu diesem Zeitpunkt bei den Welpen möglicherweise noch kein vollständiger Impfschutz bestand, begründet noch kein pflichtwidriges Verhalten.

Entscheidend ist insoweit, dass es keine Vorschrift gibt, nach der Welpen in ihren ersten Lebenswochen bzw. bis zum Bestehen eines vollständigen Impfschutzes in Quarantäne gehalten werden müssen. Es erscheint vielmehr sinnvoll, die Welpen frühzeitig zu sozialisieren, an den Kontakt mit anderen Tieren zu gewöhnen und sie ihre Umwelt kennenlernen zu lassen. Solange keine besonderen Gefahren zu erkennen sind - etwa eine ansteckende Erkrankung - ist daher nicht erforderlich, Welpen den Kontakt zu ihrer Umwelt, zu anderen Tieren und zu Menschen zu versagen.



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